Der unabh?ngige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention ?ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ?sterreich

Autor/innen

  • Marianne Schulze B?ro des Monitoringausschusses

Abstract

?sterreich hat, den Vorgaben der UN Konvention ?ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen folgend, ein ?berwachungsgremium eingerichtet. Die Gesch?ftsordnung sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Monitoringausschuss Beschwerden von Individuen behandeln und Stellungnahmen abgeben kann. Die Behandlung der ersten Beschwerden hat bereits begonnen.

Downloads

Veröffentlicht

26.10.2009

Zitationsvorschlag

Schulze, M. (2009). Der unabh?ngige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention ?ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ?sterreich. Zeitschrift f?R Inklusion, 3(2). Abgerufen von https://www.neu.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/163

Ausgabe

Rubrik

Artikel