Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

M?glichkeiten und Grenzen beim Monitoring von Menschenrechten mit Blick auf die Einzelschulebene

Autor/innen

  • Anne Piezunka Wissenschaftszentrum Berlin f?r Sozialforschung
  • Cornelia Gresch
  • Michael Wrase

Abstract

In den letzten Jahren wurden im deutschen Bildungssystem eine Vielzahl an Ma?nahmen ergriffen, um Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) umzusetzen. H?ufig besteht jedoch Unsicherheit dar?ber, welche Implikationen sich aus Art. 24 BRK f?r die Einzelschule ergeben. Im Rahmen des Beitrags geht es um die Frage, inwiefern sich die Umsetzung von Art. 24 BRK durch quantitative und qualitative Formen der Datenerhebung ?berpr?fen l?sst. Hierf?r werden im Rahmen einer juristischen Interpretation zuerst Anforderungen aus Art. 24 BRK f?r Deutschland abgeleitet. Im n?chsten Schritt wird herausgearbeitet, inwiefern sich diese quantitativ und qualitativ ?berpr?fen lassen. Die empirische Erfassung geht mit einer Vielzahl an Herausforderungen einher, z.B. Entwicklung von Benchmarks, Identifikation von Rechteinhabern. Die Kombination aus  qualitativen und quantitativen Methoden bietet jedoch auch viel Potential f?r eine umfassende Datenerhebung, die sowohl f?r die schulische Praxis, die Bildungspolitik als auch die Forschung von Relevanz ist.

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Veröffentlicht

27.03.2018

Zitationsvorschlag

Piezunka, A., Gresch, C., & Wrase, M. (2018). Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention: M?glichkeiten und Grenzen beim Monitoring von Menschenrechten mit Blick auf die Einzelschulebene. Zeitschrift f?R Inklusion, (1). Abgerufen von https://www.neu.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/369

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